Neu!

Erhöhung der Landegebühren

Angaben ohne Gewähr

Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz Rendsburg - Schachtholm

Allgemeines
Für Landungen von Luftfahrzeugen und für den Betrieb derselben erforderlichen Dienste, haben der Halter oder Führer ein Entgelt (Landegebühr) nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flugplatzunternehmer zu entrichten.
Das Landeentgelt wird mit der Landung fällig. Es ist ein Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer). Der Schuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten.
Ein Landeentgelt ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Durchstarten zu entrichten.
Kein Entgelt ist für Flugbewegungen eines Drehflüglers innerhalb des Flugplatzes zu entrichten, die den Rollbewegungen von Flugzeugen entsprechen und es werden beim Hovern pro Stunde 5 Landungen berechnet.
Das Höchstabfluggewicht (MTOW) der Luftfahrzeuge, soweit es zur Berechnung der Entgelte herangezogen wird, ergibt sich aus den Zulassungsurkunden der Luftfahrzeuge.

1. Landeentgelt

Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Landeentgelt nach Maßgabe dieser Entgeltregelung an den Flugplatzhalter in EUR zu entrichten. Die Preise enthalten 19 % MwSt.

1.1 Landeentgelt für Jets, Turboprops, Motorflugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ultralights und Drehflügler bei einem

Höchstabfluggewicht

.
bis
1000 kg
9, 00
EUR
1001 kg
bis
1200 kg
12, 00
EUR
1201 kg
bis
1400 kg
15, 00
EUR
1401 kg
bis
2000 kg
18, 00
EUR
2001 kg
bis
3000 kg
25, 00
EUR
.
über
3000 kg
10, 00
je angef. 1000 kg zusätzlich
UL
7,00
EUR

1.2. Ermäßigte Landeentgelte

1.2.1 Für Schulflüge und Einweisungsflüge zum Erwerb einer Klassen-, bzw. Musterberechtigung werden ermäßigte Landeentgelte berechnet.

Sie betragen:

für einmotorige Flugzeuge und Drehflügler bis 2000 kg
5,00
EUR
ab 2001 kg und mehrmotorige Flugzeuge und Drehflügler
10,00
EUR
für ULs
4,00
EUR

1.2.1. Es werden maximal fünf Landungen pro Schüler und pro Tag berechnet.

1.3. Starts und Landungen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten werden mit besonderen Entgelten belegt

Erfordern Flugbewegungen außerhalb der veröffentlichen Öffnungszeiten (vor 0900 Uhr oder nach SS, bzw. 2100 Uhr Ortszeit) die Bereitstellung von Personal und Dienstleistungen durch den Platzhalter, so wird für jede angefangene Betriebsstunde ein Entgelt von:

25,00 EUR berechnet.

Erfolgt diese Flugbewegung bei Nacht, wird ein weiteres Entgelt von

30,00 EUR fällig.

Diese Entgelte gelten für alle Flugbewegungen.

1.4. Notlandungen

Für Notlandungen wegen technischer Störungen öder Notlagen an Bord sind keine Landeentgelte zu entrichten.
Ausweichlandungen und Sicherheitslandungen sind keine Notlandungen.

1.5. Ausnahmen von dieser Entgeltregelung

Für Dienstflüge der Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein werden keine Landeentgelte berechnet.
Weitere Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Verkehrslandeplatz Rendsburg-Schachtholm GmbH. Das gilt auch für Regierungs- und Behördenflüge und Flüge der Bundeswehr.

2. Abstellentgelt

Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltregelung in EUR dem Flugplatzhalter zu entrichten (es werden nur ganze Tage berechnet).


Das Abstellentgelt ist ab 6 Std. nach der Landung zu zahlen und beträgt:

Auf dem Vorfeld pro Tag 3,00 EUR

Am Flugplatz beheimatete Luftfahrzeuge zahlen auf dem Vorfeld keine Abstellentgelte!

Hallenunterstellung pro Tag:

.
bis
1400 kg
6, 00
EUR
1401 kg
bis
3000 kg
8, 00
EUR
.
über
3000 kg
nach Absprache

Hallenunterstellungskosten pro Monat:

ULs
130,00
EUR
Lfz.
bis
1000 kg
150,00
EUR
Lfz.
1001 kg
bis
1200 kg
170,00
EUR
Lfz.
1201 kg
bis
1400 kg
190,00
EUR
Lfz.
1401 kg
bis
2000 kg
250,00
EUR
Lfz.
2001 kg
bis
2500 kg
300,00
EUR
darüber nach Absprache (Platzbedarf!)
komplette Box in Halle 6: 450,00 EUR

3. Gültigkeit

Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz Rendsburg-Schachtholm vom 01. März 2006 ihre Gültigkeit.