
Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz Rendsburg - Schachtholm
Allgemeines
Für Landungen von Luftfahrzeugen und für den Betrieb derselben erforderlichen Dienste, haben der Halter oder Führer ein Entgelt (Landegebühr) nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flugplatzunternehmer zu entrichten.
Das Landeentgelt wird mit der Landung fällig. Es ist ein Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer). Der Schuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten.
Ein Landeentgelt ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Durchstarten zu entrichten.
Kein Entgelt ist für Flugbewegungen eines Drehflüglers innerhalb des Flugplatzes zu entrichten, die den Rollbewegungen von Flugzeugen entsprechen und es werden beim Hovern pro Stunde 5 Landungen berechnet.
Das Höchstabfluggewicht (MTOW) der Luftfahrzeuge, soweit es zur Berechnung der Entgelte herangezogen wird, ergibt sich aus den Zulassungsurkunden der Luftfahrzeuge.
1. Landeentgelt
Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Landeentgelt nach Maßgabe dieser Entgeltregelung an den Flugplatzhalter in EUR zu entrichten. Die Preise enthalten 19 % MwSt.
1.1 Landeentgelt für Jets, Turboprops, Motorflugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ultralights und Drehflügler bei einem
Höchstabfluggewicht
| . |
bis
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1000 kg
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7, 00
|
EUR
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|
1001 kg
|
bis
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1200 kg
|
9, 00
|
EUR
|
|
1201 kg
|
bis
|
1400 kg
|
12, 00
|
EUR
|
|
1401 kg
|
bis
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2000 kg
|
15, 00
|
EUR
|
|
2001 kg
|
bis
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3000 kg
|
20, 00
|
EUR
|
|
.
|
über
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3000 kg
|
8, 00
|
je angef. 1000 kg zusätzlich
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|
UL
|
|
|
5,00
|
EUR
|
1.2. Ermäßigte Landeentgelte
1.2.1 Für Schulflüge und Einweisungsflüge zum Erwerb einer Klassen-, bzw. Musterberechtigung werden ermäßigte Landeentgelte berechnet.
Sie betragen:
| für einmotorige Flugzeuge und Drehflügler bis 2000 kg |
5,00
|
EUR
|
| ab 2001 kg und mehrmotorige Flugzeuge und Drehflügler |
10,00
|
EUR
|
| für ULs |
4,00
|
EUR
|
1.2.1. Es werden maximal fünf Landungen pro Schüler und pro Tag berechnet.
1.3. Starts und Landungen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten werden mit besonderen Entgelten belegt
Erfordern Flugbewegungen außerhalb der veröffentlichen Öffnungszeiten (vor 0900 Uhr oder nach SS, bzw. 2100 Uhr Ortszeit) die Bereitstellung von Personal und Dienstleistungen durch den Platzhalter, so wird für jede angefangene Betriebsstunde ein Entgelt von:
Erfolgt diese Flugbewegung bei Nacht, wird ein weiteres Entgelt von
Diese Entgelte gelten für alle Flugbewegungen.
1.4. Notlandungen
Für Notlandungen wegen technischer Störungen öder Notlagen an Bord sind keine Landeentgelte zu entrichten.
Ausweichlandungen und Sicherheitslandungen sind keine Notlandungen.
1.5. Ausnahmen von dieser Entgeltregelung
Für Dienstflüge der Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein werden keine Landeentgelte berechnet.
Weitere Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Verkehrslandeplatz Rendsburg-Schachtholm GmbH. Das gilt auch für Regierungs- und Behördenflüge und Flüge der Bundeswehr.
2. Abstellentgelt
Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltregelung in EUR dem Flugplatzhalter zu entrichten (es werden nur ganze Tage berechnet).
Das Abstellentgelt ist ab 6 Std. nach der Landung zu zahlen und beträgt:
| Auf dem Vorfeld pro Tag |
3,00 |
EUR |
Am Flugplatz beheimatete Luftfahrzeuge zahlen auf dem Vorfeld keine Abstellentgelte!
Hallenunterstellung pro Tag:
| . |
bis
|
1400 kg
|
6, 00
|
EUR
|
|
1401 kg
|
bis
|
3000 kg
|
8, 00
|
EUR
|
|
.
|
über
|
3000 kg
|
nach Absprache
|
Hallenunterstellungskosten pro Monat:
|
ULs
|
|
|
|
130,00
|
EUR
|
|
Lfz.
|
|
bis
|
1000 kg
|
150,00
|
EUR
|
|
Lfz.
|
1001 kg
|
bis
|
1200 kg
|
170,00
|
EUR
|
|
Lfz.
|
1201 kg
|
bis
|
1400 kg
|
190,00
|
EUR
|
|
Lfz.
|
1401 kg
|
bis
|
2000 kg
|
250,00
|
EUR
|
|
Lfz.
|
2001 kg
|
bis
|
2500 kg
|
300,00
|
EUR
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darüber nach Absprache (Platzbedarf!)
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komplette Box in Halle 6: 450,00 EUR
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Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 05. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Entgeltordnung für den Verkehrslandeplatz Rendsburg-Schachtholm vom 01. März 2006 ihre Gültigkeit.
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